Hausordnung des Gymnasiums „J. G. Herder“ Merseburg

Hausordnung des Gymnasiums „J. G. Herder“

Präambel

Um eine gelingende Arbeit der Schulgemeinschaft im Zusammenwirken von Schülern, Eltern und Lehrern zu ermöglichen, ist es notwendig die Schulordnung zu kennen und umzusetzen. Das friedliche Zusammenleben von so vielen Menschen ist nur durch ein hohes Maß an Sicherheit, Ordnung und Respekt möglich. Hierfür bildet die Schulordnung einen Rahmen, fordert aber alle Parteien auf, stets verantwortungsvoll, fair und vernünftig zu agieren.

1. Schulgemeinschaft

  • Die Schüler, Lehrer und Gäste verpflichten sich zu einem respektvollen Umgang miteinander.

Dazu gehören u. a.:

  • das Grüßen auf den Fluren bzw. beim Eintritt in den Unterrichtsraum
  • gegenseitige Rücksichtnahme in den Fluren beim Wechsel in den neuen

Unterrichtsraum 

  • angemessener Sprachgebrauch untereinander
  • offene Gesprächskultur, vertrauensvoller Umgang

2. Zeitlicher Ablauf

  • 7:35 betreten die Schüler das Schulgebäude, bei schlechtem Wetter erfolgt dies vorzeitig. Für diesen Fall halten sich die Schüler ausschließlich im Erdgeschoss auf.
  • Beim Klingelzeichen zur Unterrichtsstunde nehmen die Schüler unverzüglich ihre vorbereiteten Plätze ein und verhalten sich ruhig.
  • Beim ersten Klingelzeichen zum Ende einer großen Pause begeben sich die Schüler umgehend in die Unterrichtsräume bzw. warten ruhig vor den Fachräumen auf den Lehrer.
  • Die Lehrkraft beginnt und beendet den Unterricht und das Klingelzeichen gibt den Rahmen.

Hierbei gelten die jeweils festgesetzten Unterrichtszeiten. Ist die Lehrkraft fünf Minuten nach Unterrichtsbeginn nicht anwesend, so meldet sich ein Schüler (Schülersprecher) im

Sekretariat. 

  • Nach Unterrichtsschluss verlassen die Schüler zügig das Gebäude.
  • Die Essenseinnahme verläuft gestaffelt:
    • Die Schüler, die am weiteren Unterricht teilnehmen, begeben sich 13.00 Uhr zur Essenausgabe.
    • Schüler, deren Unterricht nach der 6. Stunde beendet ist und die am Mittagessen teilnehmen, begeben sich zunächst für 15 Minuten auf den Schulhof. Ab 13.15 Uhr erfolgt dann die Esseneinnahme dieser Schülergruppe, mit erneutem

Klingelzeichen.

 

3. Unterricht

  • Die Lehrkraft strukturiert und leitet den Unterricht. Die Anweisungen der Lehrkraft sind strikt zu befolgen. Für das Gelingen des Unterrichts und damit erfolgreiches Lernen sind alle Schüler mitverantwortlich, dabei wird regelmäßiges Vorbereiten auf den Unterricht vorausgesetzt.
  • Beim Arbeiten in Gruppen und mit Partnern verhalten sich alle Schüler leise und rücksichtsvoll.

4. Pausengestaltung

  • Pausen dienen der Erholung. Die großen Pausen zwischen 2. und 3. Stunde, der 4. und 5. Stunde
  • und 6. und 7. Stunde finden auf dem Schulhof statt. Die Flure und die Aula (Ausnahme: Klasse 12 in der 1. großen Pause) werden nicht zum Aufenthalt genutzt. Den Anweisungen der aufsichtsführenden Lehrer ist Folge zu leisten. Der Pausenhof soll sauber gehalten werden, dafür sind alle Schüler verantwortlich.
  • Bei schlechtem Wetter verbleiben die Schüler bei Hofpausen in ihren Klassen (dreifaches Klingelzeichen) und begeben sich zum nächsten Unterrichtsraum. Das bedeutet, dass die in der 3. Stunde unterrichtenden Lehrer die Aufsichtspflicht in den Unterrichtsräumen bereits während der Hofpause wahrnehmen.
  • Die kleinen Pausen werden vom Lehrer nach didaktischen und pädagogischen Gesichtspunkten variabel gesetzt. Die Schüler verbleiben im Klassenverband, verhalten sich ruhig, damit andere Klassen nicht gestört werden.
  • Bei widrigen Witterungsverhältnissen verbleiben die Schüler bis 13.15 Uhr in den Räumen, in denen sie in der 6. Stunde Unterricht hatten. 13.15 Uhr erfolgt in diesen Fällen der Raumwechsel für alle Schüler bzw. die Esseneinnahme für die Schüler, die anschließend keinen Unterricht mehr haben.
  • Verlassen des Schulgrundstückes: Schüler ab Klasse 7 können während möglicher Freistunden mit Erlaubnis ihrer Eltern das Schulgrundstück verlassen. Die Eltern wurden darüber in Kenntnis gesetzt und haben unterschrieben, dass beim Verlassen des Schulgrundstückes jeglicher Versicherungsschutz durch die Gemeindeunfallversicherung des Schulträgers erlischt.

Während der großen Hofpausen ist das Verlassen des Schulgrundstücks nicht gestattet.

 

5. Ordnung im Unterrichtsraum

  • Jeder ist für seinen Platz verantwortlich: Schäden melden, Verschmutzung vermeiden und beseitigen. Bei Nichteinhaltung können Regressansprüche geltend gemacht werden.
  • Ausrüstungsgegenstände und Materialien, die von der Schule bereitgestellt werden, werden achtsam und pfleglich behandelt.
  • Mütze/Baseballcap/Kopfhörer werden im Unterrichtsraum nicht getragen.
  1. Verhalten im Schulgebäude
  • Laufen und lebhafte Spiele müssen in den Foyers und Fluren unterbleiben.  

 

7. Verhalten auf dem Schulgelände

  • Das Betreten der Grünanlagen und Mauern ist nicht gestattet, sie sind keine Spielflächen.
  • Parken von Fahrräder/Mopeds/Autos ist nur auf den dafür vorgesehenen Flächen gestattet.
  • Das Befahren des Schulgeländes ist während der Schulzeit untersagt.
  • Werfen mit Steinen, Schneebällen sowie das Anlegen von Rutsch- und Schlitterbahnen etc. ist untersagt.
  • Der Konsum von Alkohol und Zigaretten ist bei allen schulischen Veranstaltungen untersagt.

Der Konsum von Drogen und das Mitführen gefährlicher Gegenstände sind für jeden verboten.  

  • Jeder ist für die Sauberkeit des Schulgeländes mit verantwortlich.

 

8. Nutzung digitaler Endgeräte

  • Während des Mittagessens ist in der Aula die Nutzung digitaler Endgeräte nicht gestattet. Diese Geräte verbleiben in den Taschen.
  • Digitale Endgeräte sind während des Unterrichts auszuschalten und in den Schultaschen zu verwahren. Nur bei ausdrücklicher Erlaubnis durch den unterrichtsführenden Lehrer dürfen diese benutzt werden.

        Merseburg, 01.08.2019                                                                                     Dr. Werner-Bentke

Stand: September 2022